Um das Aufbauen, Anschalten und Betreiben zugelassener
Endeinrichtungen im Rahmen der zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen
Telekommunikation festgelegten Bedingungen zu ermöglichen,
müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.
Personen, die Telekommunikationsendeinrichtungen
Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten wollen, benötigten
daher bis 08.02.2001 eine Zulassung - die Personenzulassung - von
der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.
Auf der Homepage der Bundesnetzagentur
finden Sie genauere Angaben.